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Verleihbedingungen

Entgeltverzeichnis

Medienzentrum Heidelberg  

R H E I N - N E C K A R - K R E I S

 Tarif

 für die privat-rechtliche nutzung

des Medienzentrums

GÜLTIG AB  01.01.2007

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für die Inanspruchnahme des Medienzentrums nach dem Beschluß des
Ausschusses für Soiales, Schulen und Kultur vom 21.11.2006

 

1.

Benutzung des Medienzentrums Heidelberg

1.1. Für eine gewerbliche Nutzung oder die Inanspruchnahme des Medienzentrums durch Privatpersonen erhebt der Landkreis privat-rechtliche Entgelte nach dem nachstehenden Verzeichnis.

Öffentliche Schulen, gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie kommunale Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg sind von der Entrichtung der privat-rechtlichen Nutzungsentgelte - ausgenommen die Inanspruchnahme des Reparaturdienstes nach Ziffer 7 und des Umschnitts von Fernsehsendungen nach Ziffer 6 sowie das Entleihen von Großbildprojektoren nach Ziffer 3.10 und 3.11 des Verzeichnisses - freigestellt. Dies gilt auch für Privatschulen, die den für jedes Schuljahr festgelegten Betrag je Schüler an das Landesmedienzentrum entrichtet haben.

Die im Verzeichnis festgelegten Säumnisgebühren werden bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihzeit von allen Benutzern der Medienzentren erhoben.
   
1.2. Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben.
   
1.3 Die Entgelte werden nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Medienzentrum bemessen.

Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstag, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet.
   
1.4. Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers.
Dies gilt auch, wenn kein Nutzungsentgelt nach Punkt 1.1, Abs. 2, erhoben wird.
   
1.5. Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten.
   
2. Inkraftreten: 
Diese Regelung tritt am 1.1.2007 in Kraft.

 
II. V E R Z E I C H N I S
der privat-rechtlichen Entgelte
     
   
Gebühr je Tag
 
1. Projektionsgeräte  
 
1.1 Diaprojektoren  
8,00 EURO
 
1.2 Episkope (mit Metalldampflampe)
15,00 EURO
 
1.3 Schmalfimgerät  
30,00 EURO
 
1.4 Overheadprojektor 
15,00 EURO
 
       
2. Bildwände, Zubehör    
       
2.1 Leinwand bis 2 x 2 m
15,00 EURO
 
2.2 Leinwand 3,20 x 2,40 m 
20,00 EURO
 
2.3 Leinwand 3,60 x 2,80 m
22,00 EURO
 
       
3. Video-Geräte und Zubehör    
       
3.1 Videokamera digital 1 CCD
15,00 EURO
 
3.2 Videokamera digital 3 CCD
20,00 EURO
 
3.3 Video-Player VHS
10,00 EURO
 
3.4 Casablanca, dig. Videoschneidegerät bis 10GB
20,00 EURO
 
3.5 Casablanca, dig. Videoschneidegerät bis 20GB
25,00 EURO
 
3.6 DVD-Player 
15,00 EURO
 
3.7 Fernsehgerät 55 cm Bilddiagonale
6,00 EURO
 
3.8 Fernsehgerät 72 cm Bilddiagonale
10,00 EURO
 
3.9 Plasma Bildschirm 106 cm Bilddiagonale
25,00 EURO
 
3.10 Daten-Großbildprojektor bis 2500 ANSI-Lumen
40,00 EURO
(*)
3.11 Daten-Großbildprojektor über 2500 ANSI-Lumen
75,00 EURO
(*)
3.12 Kamera-/Video-Stativ
8,00 EURO
 
3.13 Verstärkerbox 
10,00 EURO
 
3.14 Multimediakoffer (Notebook, dig. Videokamera)
40,00 EURO
 
3.15 Notebook
25,00 EURO
 
3.16 externe Festplatte  
12,00 EURO
 
3.17 DVD-Brenner, extern
8,00 EURO
 
3.18 Video-Mischer, 4 Eingänge
30,00 EURO
 
3.19 Funk-Set 2fach
15,00 EURO
 
3.20 Funk-Set 4fach
30,00 EURO
 
3.21 Reportageset
15,00 EURO
 
3.22 FWU-Audiobox (Mischpult, Mikrofone)
15,00 EURO
 
3.23 Fotokamera, digital
12,00 EURO
 
3.24 Fotokamera, ditital, Spiegelreflex
20,00 EURO
 
(*)

Die nach Nr. 1.1, Abs. 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen zahlen anstelle des ausgewiesenen Entgeltes ein Entgelt für die Lampenabnutzung in Höhe von 10,00 EURO pro Tag.   

 

 
4. Medien    
       
4.1 Filme
7,00 EURO
 
4.2 Videobänder VHS
7,00 EURO
 
4.3 Diareihen
7,00 EURO
 
4.4 Tonbänder/Kassetten
7,00 EURO
 
4.5 Software (DVD, CD-ROM, Disketten)
7,00 EURO
 
 

 

 

   
5.

Säumnisentgelt

 

   
  Bei Überschreitung der vom Medienzentrum festgesetzten Ausleihzeit werden ab dem Zeitpunkt der 2. Mahnung für jeden weiteren Tag 50% des Entgeltes für private und gewerbliche Nutzung als Säumnisentgelt erhoben.  
       
       
6. Mitschnitte von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz vergütungsfrei sind:    
6.1 Fernsehsendungen (Schulfernsehen + Telekolleg)
Umschnitt auf Videokassetten pro Sendung
9,00 EURO
 
6.2 Trägermaterial zum Tagespreis    
       
7. Reparaturdienst    
 

Je angefangene Viertelstunde

9,00 EURO
 
 

Kosten der Ersatzteile werden nach den tatsächlichen Preisen berechnet.

 
   
8.

Bildhonorare

 

   
  Für Bildhonorare und Entgelte im Bereich des Fotoarchivs des Medienzentrums finden die Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsarbeitsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Die aktuellen Honorare sind im Entgeltverzeichnis des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg ausgewiesen.
 
       
9. Zuschlag bei unterlassenem Urheberrechtsvermerk: 
50 % des Bildhonorars
 
       
10. Schadensersatz       
 

Für Geräte, Filme, Diapositive, Tonträger und andere Gegenstände, die beschädigt zurückgegeben werden oder bei der Entleihung in Verlust geraten sind, werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Medienzentrums sowie ein Verwaltungsaufwand von mindestens 10,00 EURO in Rechnung gestellt.

Diese Regelung gilt auch für Entleiher, die von der Entgeltregelung freigestellt sind.

 
       
       
11.

Sonstiges

 

   
11.1

Das Medienzentrum ist nicht umsatzsteuerpflichtig, Vorsteuerabzug deshalb nicht möglich.

 

 
11.2 Für die Ausleihe von Bildmaterial, das der Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Neckar-Kreises oder der Stadt Heidelberg dient, wird kein Entgelt erhoben.