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Verleihbedingungen

Entgeltverzeichnis

Medienzentrum Heidelberg  


Verleihbedingungen

1.

Das Medienzentrum Heidelberg verleiht Filme, DVD, Videos, CD´s Bildreihen und Tonträger (AV-Medien) an alle Schulen sowie anerkannte Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis. Sämtliches Film-Bild-Ton-Material, das für Zwecke der Schule und zur Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung vorgesehen ist, darf nur in nichtöffentlichen und nichtgewerblichen Veranstaltungen vorgeführt werden.

     
2.
Der Verleih an öffentliche Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung erfolgt kostenlos. Alle anderen Interessenten und Privatschulen erhalten AV-Medien gegen Entgelt, das nach dem Entgeltverzeichnis des Medienzentrums Heidelberg erhoben wird. Auch hier darf die Vorführung nur in nichtöffentlichen und nichtgewerblichen Veranstaltungen erfolgen.
     
3.

Vorbestellungen sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Sie sollen neben der vollen Anschrift des Bestellers, den Namen des verantwortlichen Entleihers, unbedingt die Kenn-Nummer des Mediums (z. B. 3251787) zusammen mit dem Titel (ggf. Ersatztitel) und Einsatzzeit enthalten.
Zur Einrichtung als Entleiher ist ein Personalausweis und ein Nachweis der Zugehörigkeit zur entleihenden Institution erforderlich.

     
4.
Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.
     
5.
Die Medien stehen zur Abholung im Medienzentrum Heidelberg bereit. Auf Wunsch erfolgt der Versand per Kurierdienst an das Rathaus der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder an eine Außenstelle des Rhein-Neckar-Kreises. Diese Versandart ist für den Empfänger kostenfrei. Beim Postversand trägt der Besteller die Kosten. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die AV-Medien pünktlich und vollständig vom Vorentleiher zurückkommen. Eine Haftung für nicht rechtzeitigen Zugang kann nicht übernommen werden.
     
6.
Die Rückgabe hat entweder persönlich oder vom Entleiher freigemacht durch die Post in den Versandkoffern/Behältnissen des Medienzentrums Heidelberg zu erfolgen. Bei Filmen, die nicht zurückgespult werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese auf einer gleichartigen und im Zustand gleichwertigen Filmspule zurückgegeben werden. Die Verlängerung der Einsatzzeit ist nur mit Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.
     
7.

Die Vorführung von 16 mm-Filmen darf nur von einem durch das Medienzentrum Heidelberg oder deren autorisierte Institution ausgebildeten Vorführer erfolgen. Weitere Bedingung ist die Verwendung einwandfreier Geräte. Abgerissene Vor- und Nachspanne bzw. Teile des Films sind mit der Kopie zurückzugeben. Bei auftretenden Perforationsschäden an Filmkopien dürfen keine weiteren Vorführungen erfolgen.
Bei Tonbild-, Dia- und Folien-Reihen ist auf die Vollzähligkeit der Dias und Folien und Einordnung in die Reihenfolge zu achten. Gerissene Tonkassetten, Videokassetten dürfen nicht geklebt werden. Gelöschte Bänder werden berechnet.
Schriftliches Begleitmaterial ist vollständig zurückzugeben.
Mängel und Schäden sind bei der Rückgabe anzugeben.

     
8.
Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien.
     
9.
Die Haftung des Entleihers erstreckt sich auf Schäden und Verluste jeder Art, auch einzelner Teile, beginnend mit der Überlassung und endend mit der Rückgabe des Leihguts. Ebenso übernimmt er die Haftung für Schadenersatzansprüche von Nachentleihern, die durch die Nichteinhaltung der Verleihbedingungen entstehen.
     
10.
Säumnisentgelt kann bei Terminüberschreitungen pro Tag und Entleihung bis zur Höhe des vollen Tagessatzes auch von Entleihern, die von der Entrichtung der Entgelte befreit sind, erhoben werden. Maßgebend ist hierfür der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels. Hinzu kommen noch anfallende Porto- und Verwaltungskosten.
     
11.
Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.
     
12.

Projektoren und Videoanlagen (Verleihgeräte) stehen den Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung gegen Entrichtung eines Abnutzungsentgeltes zur Verfügung. Für die Abnutzung von Projektoren und Videogeräten wird auch für von Entgelten befreiten Einrichtungen ein Kostenanteil erhoben, der sich nach dem jeweils gültigen Entgeltverzeichnis richtet.

Alle anderen Entleiher erhalten Geräte nur gegen Kostenersatz, der nach dem Entgeltverzeichnis des Medienzentrums Heidelberg erhoben wird.

     
13.
Die wiederholte Nichteinhaltung der Verleihbedingungen führt zum Ausschluss vom Verleih.
     
14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.

Verleih an Privatpersonen auf Anfrage