Die aktuelle Berichterstattung und die Feststellungen des Landesrechnungshofs beziehen sich auf das Landesmedienzentrum (LMZ). Das Medienzentrum Heidelberg (KMZ Heidelberg) ist davon organisatorisch und wirtschaftlich zu unterscheiden. Es ist beim Landkreis Rhein-Neckar und der Stadt Heidelberg verankert und nicht Teil des LMZ.
Zwischen dem KMZ Heidelberg und dem LMZ bestehen keine gemeinsamen Organisations-, Haushalts- oder Beschaffungsstrukturen. Soweit es im Medienzentrenverbund fachliche Kooperationen oder gemeinsame Angebote gibt, handelt es sich um Zusammenarbeit zwischen eigenständigen Einrichtungen. Die Verantwortung für Organisation, Mittelbewirtschaftung, Beschaffung und Abrechnung des KMZ Heidelberg liegt beim Landkreis Rhein-Neckar.
Das KMZ Heidelberg arbeitet auf Grundlage der für den Landkreis geltenden haushalts- und vergaberechtlichen sowie verwaltungsinternen Regelungen. Ausgaben und Beschaffungen werden dienstlich begründet, wirtschaftlich und sparsam geplant, ordnungsgemäß beauftragt, dokumentiert und abgerechnet.
Die im Rechnungshofbericht beschriebenen Vorgänge beim LMZ sind daher nicht auf das KMZ Heidelberg übertragbar. Unabhängig davon überprüft das KMZ seine Abläufe fortlaufend und stellt eine nachvollziehbare, regelkonforme und wirtschaftliche Verwendung der ihm anvertrauten Mittel sicher.