Verleihbedingungen für Geräte

1. Das Medienzentrum Heidelberg verleiht DVDs, Videobänder, Filme etc. sowie die dazu gehörigen Vorführgeräte an alle im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg liegenden Schulen und anerkannten Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung wie z.B. VHS, Vereine, Jugendgruppen, kirchliche Institutionen, Kindergärten u.a.. Sämtliche AV-Medien, die für Zwecke der Schule und zur Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung vorgesehen sind, dürfen nur in nichtöffentlichen und nichtgewerblichen Veranstaltungen vorgeführt werden.

2. Erstentleiher haben eine formlose Bescheinigung ihrer Institution (z.B. Schule, Verein usw.) vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass der genannte Entleiher im Namen der Institution Medien entleihen kann.

3. Der Verleih an öffentliche Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung erfolgt kostenlos. Ausnahme: Verleih von Video- oder Datenprojektoren.

4. Die Verleihdauer beträgt eine Woche. Eine Verlängerung der Einsatzzeit ist nur mit Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.

5. Das Medienzentrum nimmt auch Vorbestellungen für längerfristig geplante Veranstaltungen entgegen. Die Bestellungen haben neben der vollen Anschrift des Bestellers unbedingt die Bestellnummer des Mediums zusammen mit dem Titel sowie Einsatzzeit und Unterschrift zu enthalten. Die rechtzeitige Bereitstellung der AV-Medien wird unter der Voraussetzung gewährleistet, dass die AV-Medien pünktlich und vollzählig vom Vorentleiher zurückkommen. Eine Haftung für nicht rechtzeitige Bereitstellung kann nicht übernommen werden.

6. Die Medien müssen persönlich oder durch Boten abgeholt und bis spätestens bis zu dem auf dem Lieferschein angegebenen Rückgabetag zurückgebracht werden. Für Schulen gelten gesonderte Regelungen, die Sie gerne bei uns oder in ihrem Sekretariat erfragen können.

7. Die Haftung des Entleihers erstreckt sich auf Schäden und Verluste jeder Art, auch einzelner Teile, beginnend mit der Überlassung und endend mit der Rückgabe des Leihguts. Ebenso übernimmt er die Haftung für Schadensansprüche seitens des Nachentleihers, die durch die Nichteinhaltung der Verleihbedingungen entstehen.

8. Evtl. für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

9. Bei Überschreitung der festgesetzten Ausleihzeit können für jeden weiteren Tag Säumnisgebühren nach “Tarif für privatrechtliche Nutzung des Medienzentrum” des Rhein-Neckar-Kreises erhoben werden.

10. Die wiederholte Nichteinhaltung der Verleihbedingungen führt zum Ausschluss vom Verleih.

 

Die Verleihbedingungen im pdf Format zum Herunterladen:

Verleihbedingungen_2019 ( 153 kB)